dass keine Schulplatzzuweisungen gegen den Willen der Eltern verfügt werden
dass Fachleute unseres Vertrauens akzeptiert werden, auch wenn sie ausserhalb des Kantons praktizieren
dass ihre (und unsere) Meinung gehört wird, .v.a. bei Kindern mit langen Vorgeschichten oder seltenen Erkrankungen
die Eltern müssen in den gesamten Prozess der Schulplatzfindung einbezogen sein. Sie kennen ihr Kind am besten. Alle Gespräche müssen protokolliert werden, die Protokolle für alle Teilnehmer zugänglich sein
die Zuständigkeiten der Dienststellen und Ämter müssen klar geregelt und abgegrenzt sein, damit Eltern nicht mehr Abläufe selbst recherchieren müssen, hin- und hergeschoben werden oder falsche Rechtsmittelbelehrungen erhalten
die Kriterien für Integration oder Separation müssen klar geregelt, fachlich fundiert und den Eltern transparent zugänglich sein. Die Entscheidung für oder gegen Integration darf nicht allein vom Wohnort abhängig sein.
um Integration gelingen zu lassen, muss der Prozess zu Ende gedacht werden. Die Klassen müssen kleiner und die Lehrer besser ausgebildet und mit qualifizierten HeilpädagogInnen entlastet werden.
Integration soll am Wohnort stattfinden, drei Dörfer weiter gibt es keine wirkliche soziale Integration
das Controlling der Sonderschulen muss verbessert werden
es darf keine generelle Lernzielbefreiung für sonderbeschulte Kinder geben. Wir fordern eine auf das einzelne Kind abgestimmte Lernzielsetzung und Förderung
es braucht eine „schnelle Eingreiftruppe“ aus Menschen der zuständigen Dienststellen, die beim Abbruch der bisherigen Beschulunggemeinsam mit den Elternnach einer optimalen Lösung für das Kind sucht-ohne Grabenkämpfe, Gärtlidenken und die Frage, ob es denn nicht doch billiger gehe
Eltern und Kinder brauchen eine langfristige Koordination, Beratung und Wegbegleitung